Notdienstgebührenverordung für Tierärzte

28. Februar 2020

Seit dem 14.02.2020 schreibt die tierärztliche Gebührenverordung eine Änderung der Notdienstberechnung vor. Wir sind daher verpflichtet außerhalb der Sprechzeiten eine allgemeine Notdienstpauschale von 50€ (+MwSt) und einen deutlich erhöhten Gebührenrahmen (2-4 fachen Satz) für die erbrachten Leistungen zu berechnen.
Gerne können Sie sich darüber bei der Tierärtzekammer informieren.
Diese Preisgestaltung können wir leider nicht beeinflussen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.